Eine gutachterliche Leistung wird berechnet nach Ihrem zeitlichen Aufwand zzgl. entstehende Kosten. Dabei orientiere ich mich am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Es sieht nach § 9 JVEG, Anlage 1, Pos. 4.3 Schadensfeststellung und -ursachenermittlung die Berechnung eines Stundensatzes von 105 Euro vor (105 Euro netto pro Stunde = 124,95 Euro inkl. 19% MwSt.).
Für eine erste Schadensanalyse vor Ort können wir vorher telefonisch einen Pauschalpreis vereinbaren (Je nach Entfernung ab 350 Euro inkl. aller Nebenkosten). Oftmals ist schon hier eine vollständige Aufklärung der Schadensursache möglich. Stellt sich dabei jedoch heraus, dass ein größerer gutachterlicher Aufwand notwendig ist, kann ich Ihnen nach dem ersten Ortstermin ein kostenloses Angebot über den erforderlichen Gesamtumfang meiner weiteren Tätigkeit unterbreiten.
Die schriftliche Darlegung der Ergebnisse meiner Untersuchungen erfolgt in einem Sachverständigen-Gutachten, dessen Umfang wesentlich abhängt von seinem vorgesehenen Verwendungszweck.
Dazu berate ich Sie gerne.